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RVG § 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts

RVG § 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts

[ Auszug: (1) Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete oder nach § 57 oder § 58 der Zivilprozessordnung zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt erhält, soweit  ... ]